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1. Sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine GB Psych durchzuführen?

1. Sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine GB Psych durchzuführen?

Ja. Seit 2013 ist die Beurteilung psychischer Belastungen Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Das gilt unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Auch Betriebe mit wenigen Mitarbeitenden sind betroffen. Es gibt keine Untergrenze.

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