9. Was muss dokumentiert werden?
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, der abgeleiteten Maßnahmen und der Wirksamkeitskontrolle. In der Praxis heißt das: Ergebnisse, Handlungsfelder, beschlossene Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Umsetzungsstatus und Nachweis der Wirksamkeitsprüfung. Wir bereiten die Dokumentation so auf, dass sie für Aufsichtsbehörden prüfbar ist und gleichzeitig intern als Steuerungsinstrument genutzt werden kann.