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9. Was muss dokumentiert werden?

9. Was muss dokumentiert werden?

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, der abgeleiteten Maßnahmen und der Wirksamkeitskontrolle. In der Praxis heißt das: Ergebnisse, Handlungsfelder, beschlossene Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Umsetzungsstatus und Nachweis der Wirksamkeitsprüfung. Wir bereiten die Dokumentation so auf, dass sie für Aufsichtsbehörden prüfbar ist und gleichzeitig intern als Steuerungsinstrument genutzt werden kann.

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PRIOTAS GmbH

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