Unser Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Planung und Vorbereitung
Vor dem Start klären wir: Welche Bereiche, Standorte oder Tätigkeitsgruppen sollen beurteilt werden? Gibt es wesentliche Unterschiede in den Arbeitsbedingungen, oder lassen sich Arbeitsplätze zu Klassen zusammenfassen? Und: Wie sensibilisieren wir Führungskräfte und Mitarbeitende für das Thema, damit es nicht als bürokratische Pflichtübung wahrgenommen wird?
Methodenauswahl und Durchführung
Gemeinsam mit Ihnen wählen wir die Methode, die am besten zu Ihrer Organisation passt. Bei schriftlichen Befragungen stimmen wir das Erhebungsinstrument auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens ab. Bei Workshops und Beobachtungen arbeiten wir mit strukturierten Analysebögen, die auf die relevanten Belastungsfaktoren zugeschnitten sind.
Auswertung und Ergebnisaufbereitung
Die Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie für unterschiedliche Zielgruppen verständlich und handlungsrelevant sind: für die Geschäftsführung als Gesamtbild, für Führungskräfte als bereichsspezifische Auswertung, für Arbeitsschutzgremien als Dokumentation. Die Dokumentation erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, so dass Aufsichtspersonen schnell erkennen können, dass die Kriterien voll erfüllt wurden.
Maßnahmenentwicklung und Umsetzung
Nach der Diagnose begleiten wir die Priorisierung von Handlungsfeldern und die Ausarbeitung gezielter Verbesserungsmaßnahmen. Die Arbeit kann in zentralen Teams stattfinden, wenn unternehmensweit dieselben Themen aufgedeckt wurden, oder in dezentralen Teams, wenn Standorte oder Bereiche unterschiedliche Ergebnisse zeigen. Wir achten auf Praxistauglichkeit und klären, welche Ressourcen und welche Abstimmung bis zur Umsetzung nötig sind.
Wirksamkeitskontrolle
Mit der Umsetzung von Maßnahmen ist der Prozess nicht abgeschlossen. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Wirksamkeitskontrolle: Haben die Maßnahmen die angestrebte Wirkung erzielt? Gute Erfahrungen haben wir mit Kurzbefragungen, Workshops oder einer erneuten Durchführung der GB Psych gemacht. Bei veränderten Rahmenbedingungen muss die Gefährdungsbeurteilung zudem insgesamt aktualisiert werden.