Gefährdungs­­beurteilung psychischer Belastung

Ressourcen stärken, Schädigungen vermeiden

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GB Psych) ist gesetzliche Pflicht. Aber sie kann mehr sein als ein Compliance-Thema: richtig umgesetzt, liefert sie konkrete Ansatzpunkte, um Arbeitsbedingungen zu verbessern, Belastungen zu senken und die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig zu stärken. PRIOTAS begleitet Organisationen von der Planung über die Durchführung bis zur Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeitskontrolle.

Was mit psychischer Belastung gemeint ist

Der Begriff klingt dramatischer als er ist. Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit aller äußeren Einflüsse, die auf den Menschen bei der Arbeit einwirken: Arbeitsorganisation, Arbeitsinhalte, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung. Das ist per se nichts Negatives. Jede Tätigkeit erzeugt psychische Belastung, auch im positiven Sinne.

Problematisch wird es, wenn bestimmte Belastungsfaktoren in einer Ausprägung auftreten, die gesundheitsbeeinträchtigend wirken kann: andauernder Zeitdruck, häufige Unterbrechungen, unklare Zuständigkeiten, fehlende Handlungsspielräume oder unangemessenes Verhalten von Führungskräften oder Kolleginnen und Kollegen. Genau solche Risiken identifiziert die Gefährdungsbeurteilung.

Was der Gesetzgeber verlangt

Seit 2013 sind Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, auch psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Die sechs Merkmalsbereiche, die nach den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) untersucht werden sollen, sind: Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, soziale Beziehungen, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung.

Der Gesetzgeber schreibt dabei bewusst keine bestimmte Methode vor. Das gibt Organisationen die Freiheit, ein Vorgehen zu wählen, das zur eigenen Struktur passt und auf Akzeptanz stößt. Gleichzeitig müssen die Ergebnisse dokumentiert, Maßnahmen abgeleitet und deren Wirksamkeit kontrolliert werden. Aufsichtspersonen aus Arbeitsschutzbehörden oder Unfallversicherungen prüfen genau das.

Drei Wege zur Durchführung

Je nach Organisationsstruktur, Unternehmenskultur und Zielsetzung setzen wir auf unterschiedliche Methoden. Alle drei erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Welche die richtige ist, hängt davon ab, wie die Organisation aufgebaut ist, wie viele Standorte und Tätigkeitstypen es gibt und welche Methode auf die höchste Akzeptanz stößt.

Schriftliche Befragung

Die Mitarbeitenden beurteilen ihre Arbeitsbedingungen anhand eines wissenschaftlich fundierten Fragebogens. Die Befragung kann als Voll- oder Stichprobenerhebung durchgeführt werden. Der Vorteil: breite Datenbasis, statistische Auswertbarkeit und die Möglichkeit, Ergebnisse nach Bereichen, Standorten oder Tätigkeitsgruppen aufzuschlüsseln. In einer Erweiterungsstufe lassen sich zusätzlich Folgen längerfristiger Belastung messen und mit unternehmerischen Erfolgsgrößen wie Engagement und Commitment verknüpfen.

Analyse-Workshop

Die psychische Belastung wird in moderierten Diskussionsrunden mit Mitarbeitenden und Führungskräften ermittelt. Erfahrungswissen und Fachwissen fließen zusammen. Der Vorteil: Belastungsfaktoren und erste Verbesserungsideen entstehen im selben Prozess. Das Format eignet sich besonders für Organisationen, in denen Dialog und Beteiligung einen hohen Stellenwert haben.

Beobachtung und Interview

Wir ermitteln die psychische Belastung direkt am Arbeitsplatz: durch strukturierte Beobachtung konkreter Tätigkeiten, ergänzt durch anschließende Interviews mit den zugehörigen Mitarbeitenden und bei Bedarf deren Führungskräften. Der Vorteil: hohe Konkretheit und Nähe zur tatsächlichen Arbeitssituation. Besonders geeignet für Tätigkeiten, die sich stark voneinander unterscheiden oder schwer über einen Fragebogen erfassen lassen.

Auch eine stufenweise Kombination der Methoden ist möglich und in der Praxis häufig sinnvoll.

Unser Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Planung und Vorbereitung

Vor dem Start klären wir: Welche Bereiche, Standorte oder Tätigkeitsgruppen sollen beurteilt werden? Gibt es wesentliche Unterschiede in den Arbeitsbedingungen, oder lassen sich Arbeitsplätze zu Klassen zusammenfassen? Und: Wie sensibilisieren wir Führungskräfte und Mitarbeitende für das Thema, damit es nicht als bürokratische Pflichtübung wahrgenommen wird?

Methodenauswahl und Durchführung

Gemeinsam mit Ihnen wählen wir die Methode, die am besten zu Ihrer Organisation passt. Bei schriftlichen Befragungen stimmen wir das Erhebungsinstrument auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens ab. Bei Workshops und Beobachtungen arbeiten wir mit strukturierten Analysebögen, die auf die relevanten Belastungsfaktoren zugeschnitten sind.

Auswertung und Ergebnisaufbereitung

Die Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie für unterschiedliche Zielgruppen verständlich und handlungsrelevant sind: für die Geschäftsführung als Gesamtbild, für Führungskräfte als bereichsspezifische Auswertung, für Arbeitsschutzgremien als Dokumentation. Die Dokumentation erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, so dass Aufsichtspersonen schnell erkennen können, dass die Kriterien voll erfüllt wurden.

Maßnahmenentwicklung und Umsetzung

Nach der Diagnose begleiten wir die Priorisierung von Handlungsfeldern und die Ausarbeitung gezielter Verbesserungsmaßnahmen. Die Arbeit kann in zentralen Teams stattfinden, wenn unternehmensweit dieselben Themen aufgedeckt wurden, oder in dezentralen Teams, wenn Standorte oder Bereiche unterschiedliche Ergebnisse zeigen. Wir achten auf Praxistauglichkeit und klären, welche Ressourcen und welche Abstimmung bis zur Umsetzung nötig sind.

Wirksamkeitskontrolle

Mit der Umsetzung von Maßnahmen ist der Prozess nicht abgeschlossen. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Wirksamkeitskontrolle: Haben die Maßnahmen die angestrebte Wirkung erzielt? Gute Erfahrungen haben wir mit Kurzbefragungen, Workshops oder einer erneuten Durchführung der GB Psych gemacht. Bei veränderten Rahmenbedingungen muss die Gefährdungsbeurteilung zudem insgesamt aktualisiert werden.

Wie die GB Psych mit einer Mitarbeitendenbefragung zusammenwirkt

Viele Organisationen führen sowohl eine Mitarbeitendenbefragung als auch eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durch. In der Praxis lassen sich beide Instrumente effizient verbinden: Die GB Psych kann als Modul in eine Mitarbeitendenbefragung integriert werden, so dass beide Anforderungen in einer einzigen Erhebung erfüllt werden. Das reduziert den Aufwand für die Organisation und die Belastung für die Mitarbeitenden.

In einer Erweiterungsstufe lassen sich die Belastungsfaktoren aus der GB Psych direkt mit unternehmerischen Zielgrößen wie Engagement und Commitment verknüpfen. So wird sichtbar, welche Belastungsfaktoren nicht nur die Gesundheit, sondern auch den Unternehmenserfolg beeinflussen. Das ermöglicht einen ressourcenschonenden Maßnahmenprozess, der beide Perspektiven bedient.

Typische Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und wie wir sie vermeiden

Pflichtübung ohne Konsequenz:

Die Beurteilung wird durchgeführt, dokumentiert und abgeheftet. Maßnahmen werden formal abgeleitet, aber nicht umgesetzt. Das Thema ist vom Tisch, bis die nächste Prüfung kommt.

Methode passt nicht zur Organisation:

Ein standardisierter Fragebogen in einer Organisation, in der die Mitarbeitenden kaum am Schreibtisch sitzen. Oder ein Workshop-Format in einem Unternehmen mit 3.000 Mitarbeitenden. Die Methode muss zur Realität passen, nicht umgekehrt.

Keine Einbindung der Mitbestimmung:

Betriebsrat oder Personalrat werden zu spät informiert. Das erzeugt Misstrauen und kann den gesamten Prozess blockieren.

Psychische Belastung wird stigmatisiert:

Führungskräfte und Mitarbeitende assoziieren das Thema mit psychischer Erkrankung statt mit Arbeitsbedingungen. Ohne saubere Aufklärung sinkt die Beteiligung und die Ergebnisqualität leidet.

Ergebnisse zu abstrakt für Führungskräfte:

Die Auswertung liefert statistische Kennzahlen, aber keine handlungsrelevanten Aussagen. Führungskräfte wissen nicht, was die Ergebnisse für ihren Bereich konkret bedeuten.

Wirksamkeitskontrolle fehlt:

Maßnahmen werden umgesetzt, aber nicht überprüft. Damit fehlt nicht nur der Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, sondern auch die Möglichkeit, gezielt nachzusteuern.

Kontakt

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung planen, durchführen oder weiterentwickeln?

Ob Sie die GB Psych zum ersten Mal angehen, eine bestehende Beurteilung aktualisieren oder den Prozess mit einer Mitarbeitendenbefragung verbinden möchten, sprechen wir gern mit Ihnen über Methode, Vorgehen und die Einbindung in Ihre bestehenden Strukturen.

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Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Hier finden Sie Antworten auf typische Fragen aus der Praxis, von der Planung über die Durchführung bis zum Follow-up.

1. Sind wir als Unternehmen verpflichtet, eine GB Psych durchzuführen?

Ja. Seit 2013 ist die Beurteilung psychischer Belastungen Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Das gilt unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Auch Betriebe mit wenigen Mitarbeitenden sind betroffen. Es gibt keine Untergrenze.

2. Was passiert, wenn wir keine GB Psych durchführen?

Aufsichtspersonen aus Arbeitsschutzbehörden oder Unfallversicherungen können die Durchführung anordnen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder. Im Schadensfall (z.B. bei einer psychischen Erkrankung mit Bezug zum Arbeitsplatz) kann eine fehlende oder mangelhafte GB Psych haftungsrechtlich relevant werden.

3. Welche sechs Merkmalsbereiche müssen untersucht werden?

Die GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) empfiehlt sechs Bereiche: Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe (z.B. Handlungsspielraum, emotionale Inanspruchnahme), Arbeitsorganisation (z.B. Zeitdruck, Arbeitsunterbrechungen), Arbeitszeit (z.B. Schichtarbeit, Planbarkeit), soziale Beziehungen (z.B. Zusammenarbeit, Anerkennung), Arbeitsmittel (z.B. Ergonomie, Softwaregestaltung) und Arbeitsumgebung (z.B. Lärm, Beleuchtung, Klima).

4. Wie lange dauert eine GB Psych von der Planung bis zum Abschluss?

Das hängt von der Methode und der Organisationsgröße ab. Bei einer schriftlichen Befragung rechnen wir mit acht bis sechzehn Wochen von der Planung bis zur Maßnahmenableitung. Bei Analyse-Workshops oder Beobachtungsinterviews kann der Zeitraum kürzer ausfallen, allerdings steigt der Aufwand pro Bereich. Die anschließende Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeitskontrolle erstreckt sich je nach Umfang über mehrere Monate.

5. Muss der Betriebsrat eingebunden werden?

Ja. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei Regelungen zum Gesundheitsschutz. In der Praxis bedeutet das: frühzeitig einbinden, Methode und Vorgehen gemeinsam abstimmen, Ergebnisse transparent teilen. Organisationen, die den Betriebsrat von Anfang an als Partner im Prozess behandeln, haben deutlich weniger Reibung in der Umsetzung.

6. Können wir die GB Psych mit einer laufenden Mitarbeitendenbefragung verbinden?

Ja, und das ist in der Praxis oft der effizienteste Weg. Die Belastungsfaktoren der GB Psych lassen sich als Modul in eine Mitarbeitendenbefragung integrieren. Das spart eine separate Erhebung und erhöht die Akzeptanz, weil die Mitarbeitenden nur einmal befragt werden. Die relevanten Items werden über den gesamten Fragebogen verteilt, so dass keine separate "GB-Psych-Sektion" entsteht. In einem zweiten Reporting-Schritt ziehen wir die Ergebnisse der relevanten Items nach den sechs GDA-Merkmalsbereichen aufgeteilt zusammen. So entstehen zwei Auswertungen aus einer Erhebung: eine für die MAB, eine für die GB Psych.

7. Wie sichern wir die Anonymität der Mitarbeitenden?

Bei schriftlichen Befragungen gelten dieselben Prinzipien wie bei einer Mitarbeitendenbefragung: keine Rückverfolgbarkeit einzelner Antworten, Mindestgruppengrößen bei der Auswertung (üblich sind 5 bis 7 Personen), transparente Kommunikation über den Umgang mit den Daten. Bei Workshops und Beobachtungsinterviews ist die Anonymität naturgemäß eingeschränkter. Hier arbeiten wir mit klaren Vertraulichkeitsregeln und einer Dokumentation, die keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulässt.

8. Wie granular muss die Beurteilung sein? Reicht eine Erhebung für das ganze Unternehmen?

Das kommt auf die Arbeitsbedingungen an. Wenn sich Tätigkeiten und Belastungsfaktoren über Bereiche hinweg kaum unterscheiden, kann eine Beurteilung stellvertretend für eine Klasse von Arbeitsplätzen stehen. Sobald sich Arbeitsbedingungen wesentlich unterscheiden (z.B. Produktion vs. Verwaltung, verschiedene Standorte), muss differenziert werden. Die ausgewählten Einheiten sollten das Spektrum der Arbeitsplätze im Unternehmen abdecken. Will man allerdings soziale Beziehungen valide untersuchen, reicht eine Stellvertreterlogik nicht aus. Dann muss man sich letztlich alle Einheiten anschauen, weil sich Zusammenarbeit, Führung und Anerkennung von Team zu Team unterscheiden.

9. Was muss dokumentiert werden?

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, der abgeleiteten Maßnahmen und der Wirksamkeitskontrolle. In der Praxis heißt das: Ergebnisse, Handlungsfelder, beschlossene Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Umsetzungsstatus und Nachweis der Wirksamkeitsprüfung. Wir bereiten die Dokumentation so auf, dass sie für Aufsichtsbehörden prüfbar ist und gleichzeitig intern als Steuerungsinstrument genutzt werden kann.

10. Wie oft muss die GB Psych wiederholt werden?

Das Gesetz nennt keine feste Frist. Die Beurteilung muss aktualisiert werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen wesentlich ändern (z.B. Umstrukturierungen, neue Technologien, veränderte Arbeitszeiten) oder wenn die Wirksamkeitskontrolle zeigt, dass die Maßnahmen nicht ausreichen. In der Praxis empfehlen wir einen Zyklus von zwei bis vier Jahren, abhängig von der Veränderungsdynamik der Organisation.

Kontakt

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