2. Was passiert, wenn wir keine GB Psych durchführen?
Aufsichtspersonen aus Arbeitsschutzbehörden oder Unfallversicherungen können die Durchführung anordnen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder. Im Schadensfall (z.B. bei einer psychischen Erkrankung mit Bezug zum Arbeitsplatz) kann eine fehlende oder mangelhafte GB Psych haftungsrechtlich relevant werden.