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1. Sind wir als Unternehmen verpflichtet, eine GB Psych durchzuführen?

1. Sind wir als Unternehmen verpflichtet, eine GB Psych durchzuführen?

Ja. Seit 2013 ist die Beurteilung psychischer Belastungen Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Das gilt unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Auch Betriebe mit wenigen Mitarbeitenden sind betroffen. Es gibt keine Untergrenze.

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