1. Sind wir als Unternehmen verpflichtet, eine GB Psych durchzuführen?
Ja. Seit 2013 ist die Beurteilung psychischer Belastungen Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Das gilt unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Auch Betriebe mit wenigen Mitarbeitenden sind betroffen. Es gibt keine Untergrenze.