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8. Brauchen wir für eine Pulsbefragung eine Betriebsratsvereinbarung?

8. Brauchen wir für eine Pulsbefragung eine Betriebsratsvereinbarung?

Nicht zwingend. Anonyme Befragungen fallen in der Regel nicht unter die Mitbestimmung nach § 94 BetrVG (Personalfragebogen), weil keine individuellen Leistungsdaten erhoben werden. In den meisten Fällen besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat. Wir empfehlen, das Thema frühzeitig mit der Mitbestimmung zu klären.

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