8. Brauchen wir für eine Pulsbefragung eine Betriebsratsvereinbarung?
Nicht zwingend. Anonyme Befragungen fallen in der Regel nicht unter die Mitbestimmung nach § 94 BetrVG (Personalfragebogen), weil keine individuellen Leistungsdaten erhoben werden. In den meisten Fällen besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat. Wir empfehlen, das Thema frühzeitig mit der Mitbestimmung zu klären.