Eine Organisation hat vor einiger Zeit die erste Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden vorgestellt, Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt, der Fortschritt kontrolliert und dokumentiert. Wie geht es nun weiter?
Die Wiederholung einer Gefährdungsbeurteilung ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn sich die zugrunde liegenden Gegebenheiten ändern.
Häufige Anlässe, die eine erneute Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich machen, sind:
• Veränderung der Arbeitsbedingungen (z.B. Reorganisation von Abläufen, Einsatz neuer Produktionsverfahren, Umstrukturierungen)
• Unfälle, Erkrankungen oder sonstige Gesundheitsbeeinträchtigungen, bei denen ein Zusammenhang mit psychischer Belastung vermutet wird
• Neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Gefährdungen durch psychische Belastung
• Neue Arbeitsschutzvorschriften
Bei der erneuten Durchführung ist es nicht notwendig, alle Aspekte zu beleuchten. Es ist ausreichend, nur jene zu betrachten, bei denen sich Änderungen ergeben haben.
Unseren Erfahrungen nach ist der Wandel aber in vielen Organisationen so ausgeprägt, dass eine Wiederholung der Analyse, die alle Belastungsfaktoren umfasst, in einem Turnus von zwei bis vier Jahren notwendig und sinnvoll ist.
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